Die Rechtsanwälte + Notare Heinz Teichmann und Cord Bökemeier vertreten Mandanten in allen Fragen des Immobilienrechts.

Das Immobilienrecht umfasst neben der Beratung bei dem Erwerb oder der Übertragung einer Immobilie auch die weiteren Grundstücksrechte wie zum Beispiel das Recht der Grunddienstbarkeiten und persönlichen Dienstbarkeiten oder das Nießbrauchsrecht. Auch das Recht der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung sowie das Maklerrecht lassen sich diesem Rechtsgebiet zuordnen.

Heinz Teichmann

Rechtsanwalt + Notar
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Cord Bökemeier

Rechtsanwalt + Notar
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht