Tätigkeitsfelder

Rechtsanwalt und Notar Heinz Teichmann vertritt Mandanten in allen Fragen des Arbeitsrechts. Dazu gehören insbesondere:

Individualarbeitsrecht

a) Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages,
b) Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz,
c) Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung,
d) Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen,
e) Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts,

Kollektives Arbeitsrecht

a) Tarifvertragsrecht,
b) Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht,
c) Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts,

Verfahrensrecht

Heinz Teichmann

Rechtsanwalt + Notar
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht