Bau- und Architektenrecht
Heinz Teichmann
Rechtsanwalt + Notar
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt + Notar Heinz Teichmann vertritt Mandanten in allen Fragen des Bau + Architektenrechts dazu gehören insbesondere:
- Bauvertragsrecht,
- Recht der Architekten und Ingenieure,
- Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,
- öffentliche Baurecht,
- Besonderheiten der Verfahrens + Prozessführung.
Im Bereich des Architektenrechts beschäftigt sich Rechtsanwalt Teichmann neben der Vertragsgestaltung insbesondere mit der Durchsetzung und Abwehr von Urheberrechtsansprüchen und Honorarforderungen sowie der Abwehr von Regressen.
Darüber hinaus ist er als Schiedsgutachter im Bau- und Architektenrecht tätig.