Heinz Teichmann
Rechtsanwalt Teichmann betreut daneben zahlreiche mittelständische Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Immobilienfonds, Projektsteuerer und Architekturbüros auch im Bau- und Architektenrecht. Die Tätigkeit betrifft einerseits die projektbezogene, baubegleitende Beratung, beginnend mit der Ausschreibungsphase über die Vertragsgestaltung und das Nachtragsmanagement bis hin zur Gewährleistungsabwicklung. Daneben hat die Sicherung und gerichtliche Durchsetzung von Werklohnforderungen in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen.
Im Bereich des Architektenrechts beschäftigt sich Rechtsanwalt Teichmann neben der Vertragsgestaltung insbesondere mit der Durchsetzung und Abwehr von Urheberrechtsansprüchen und Honorarforderungen sowie der Abwehr von Regressen.
Darüber hinaus ist er als Schiedsgutachter im Bau- und Architektenrecht tätig und betreut Mandate im allgemeinen Zivilrecht.